Novelle des Baugesetzbuches darf Tierhalter im Wettbewerb nicht behindern
17.02.2012

DBV - Der Deutsche Bauernverband (DBV) wird den jetzt bekannt gewordenen Entwurf des Bundesbauministeriums über eine Novelle des Baugesetzbuches eingehend prüfen. Grundanliegen des Berufsverbandes i [ ... ]


Betriebshelfer im Bundesfreiwilligendienst gesucht
17.02.2012

L P D - Der Landesverband der Maschinenringe Niedersachsen hatte sie, die Niedersächsi-sche Landjugend auch: Zivildienstleistende, die als landwirtschaftliche Betriebshelfer auf Niedersachsens Bauern [ ... ]




Aktuelle agrarpolitische und landwirtschaftliche Informationen

www.die-deutschen-bauern.de
Landvolk Niedersachsen

Deutscher Bauern Verband

Top Agrar

agrarheute.com


Das Landvolk - Wichtige Mitteilungen unseres Landesbauernverbandes
Initiative "Stoppt Landfraß!"
das landvolk 1107.pdfpdf
das landvolk 1106.pdfpdf
das landvolk 1105.pdf pdf




Februar 2012
Mo Di Mi Do Fr Sa So
30 31 1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 1 2 3 4


Buchstelle
Landberatung
LWK-Niedersachsen
Landfrauen-Osterholz
Landjugend
Maschinenring Wesermünde-Osterholz
Landvolk Niedersachsen
Deutscher Bauernverband


Fristen PDF Drucken E-Mail


Übersicht

1. Milchquotenbörse

Nach der Milchquoten-Verordnung sind folgende Übertragungstermine und dazugehörige Einreichungsfristen für Verkaufsangebote und Nachfragegebote festgelegt worden:

Einreichungsfrist: Übertragstermin (Börsentermin):
Spätestens bis 1. März 1. April
Spätestens bis 1. Juni 1. Juli
Spätestens bis 1. Oktober 2. November


2. Agrarförderung/Betriebsprämie

Einreichungsfrist für die Sammel-Anträge Agrarförderung/Bettriebsprämie:
  • 15. Mai des Antragsjahres
Übertragung von Zahlungsansprüchen mit Wirksamkeit für das Antragsjahr bis spätestens:
  • 31. Mai des Antragsjahres
3. Agrarumweltmaßnahmen

Erschwernisausgleich:

Antragsannahme bei der Landwirtschaftskammer, Bewilligungsstelle Bremervörde (oder am Sprechtag der LWK im Grünen Zenrum OHZ) zusammen mit dem Sammel-Antrag Agrarförderung/Betriebsprämie bis:
  • 15. Mai
Aktuelle Schlagkartei führen (bei der Bewilligungsstelle anzufordern) und eine Kopie der Landwirtschaftskammer vorzulegen bis:
  • 31. August
Nds./Bremer Agrarumweltmaßnahmen NAU/BAU - mit Sammelantrag Agrarförderung/Betriebsprämie bei der LWK einzureichen bis:
  • 15. Mai
4. Düngeverordnung

Allgemeine Regelung: Stickstoffhaltige Düngemittel dürfen nur ausgebracht werden, wenn der Boden aufnahmefähig ist. Nicht aufnahmefähig ist der Boden, wenn er tief gefroren, stark schneebedeckt oder wassergesättigt ist.

Gülle, Jauche oder flüssiger Geflügelkot dürfen in keinem Fall ausgebracht werden in der Zeit vom:
  • Grünland: 15. November bis 31. Januar
  • Acker: 1. November bis 31. Januar
Der Nährstoffvergleich für das abgelaufene Wirtschaftsjahr ist zu erstellen bis:
  • 31. März des Folgejahres
5. Energiesteuerentlastung

Anträge auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen bis zum 30. September des Folgejahres

Künftig entfällt die kostenlose Übersendung der vorgedruckten Antragsformulare durch die Bundeszollverwaltung.
Formulare werden im Internet bereitgestellt und können auch von der Geschäftsstelle angefordert werden.