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Übersicht 1. Milchquotenbörse Nach der Milchquoten-Verordnung sind folgende Übertragungstermine und dazugehörige Einreichungsfristen für Verkaufsangebote und Nachfragegebote festgelegt worden:
2. Agrarförderung/Betriebsprämie
Einreichungsfrist für die Sammel-Anträge Agrarförderung/Bettriebsprämie:
3. Agrarumweltmaßnahmen
Erschwernisausgleich:
4. Düngeverordnung Antragsannahme bei der Landwirtschaftskammer, Bewilligungsstelle Bremervörde (oder am Sprechtag der LWK im Grünen Zenrum OHZ) zusammen mit dem Sammel-Antrag Agrarförderung/Betriebsprämie bis:
Allgemeine Regelung: Stickstoffhaltige Düngemittel dürfen nur ausgebracht werden, wenn der Boden aufnahmefähig ist. Nicht aufnahmefähig ist der Boden, wenn er tief gefroren, stark schneebedeckt oder wassergesättigt ist.
5. Energiesteuerentlastung Gülle, Jauche oder flüssiger Geflügelkot dürfen in keinem Fall ausgebracht werden in der Zeit vom:
Anträge auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen bis zum 30. September des Folgejahres
Künftig entfällt die kostenlose Übersendung der vorgedruckten Antragsformulare durch die Bundeszollverwaltung. Formulare werden im Internet bereitgestellt und können auch von der Geschäftsstelle angefordert werden. |